SV Teutonia Stapelmoor
Ein Sportverein für die ganze Familie



                                                               10. Januar 2022

Corona - Maßnahmen SV Teutonia Stapelmoor

Die vorliegende verschärfte Corona-Maßnahme des SV Teutonia Stapelmoor für den Bereich „Sport“ gilt als Ergänzung zum Rahmenhygieneplan SV Teutonia Stapelmoor vom 02.06.2021 und den jeweiligen sportspezifischen Vorgaben der einzelnen Verbände und zur Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten.

(Niedersächsische Corona-Verordnung Stand 23.12.2021)

Mit Wirkung vom 23.12 2021 ist der Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen neu geregelt. 

Sport und Aufenthalt in geschlossenen Räumen (wie unsere Ballporthalle und Grundschulturnhalle, sowie deren Duschen, Umkleiden und Besucherbereich und Außenbereich) ist danach nur unter Einhaltung von 2G - Plus zulässig.

Grundsatz der 2Gplus Regel (geimpft, genesen plus Negativtest oder Booster-Nachweis

  • Als vollständig geimpft gelten Personen, die noch nicht nachweislich an COVID-19 erkrankt waren die alle erforderlichen Impfungen erhalten haben. Dabei muss die letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen. Der Impfnachweis kann auf Papier oder in elektronischer Form erbracht werden. Bei Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna und Vaxzevria® von AstraZeneca sind zwei Impfungen nötig. Bei Janssen® von Johnson & Johnson reicht eine Dosis. Zur Optimierung der Wirksamkeit der Grundimmunisierung sollte laut STIKO-Empfehlung vier Wochen nach der Erstimpfung eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs verabreicht werden, um so den bestmöglichen Impfschutz zu sichern. Als vollständig geimpft gelten außerdem Personen, die an COVID-19 erkrankt waren und eine Impfdosis erhalten haben. Sie müssen neben der Impfdokumentation nachweisen können, dass sie von einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 genesen sind.
  • Als genesen gelten Personen, die nachweislich mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Testung muss in den vergangenen 28 Tagen bis 6 Monaten erfolgt sein.
  • Als negativ getestet gelten Personen, die innerhalb der letzten 24 Stunden mit einem Antigen-Schnelltest oder mit einem PCR-Test negativ auf das Coronavirus getestet wurden.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind ausgenommen.
  • Personen, die sich nicht impfen lassen dürfen (med. Kontraindikation, Personen in klinischen Studien) Diese Personen benötigen einen PoC-Antigen-Test und ein ärztliches Attest.
  • Erhebung der Kontaktdaten über Kontaktverfolgungs-APP oder Liste
  • Maskenpflicht außer beim Sporttreiben


SV Teutonia Stapelmoor, 1. Vorsitzender

Kontakt: Herbert Waltemathe, Heidjer Straße 52, 26826 Weener, Tel. 04951-4403

e-mail:waltemathe.h@gmail.com      http://www.sv-teutonia-stapelmoor.de/


1. Dezember 2021

Neue Regeln für den Sportbetrieb ab Mittwoch, 1. Dez. 2021

Die Lage in Niedersachsen wird immer ernster, die nächste Warnstufe ist erreicht, dann gelten strengere Maßnahmen. Der Leitindikator Hospitalisierung liegt bereits seit Tagen in Folge oberhalb des Schwellenwertes der zweiten Warnstufe. In dieser wird dabei vorrangig die 2GPlus-Regel (geimpft, genesen plus zusätzlich negativen Testnachweis) unseren (Sport-)Alltag bestimmen.

Wie geht es weiter?

Dieses bedeutet, dass der Zugang zu unseren Sportstätten bzw. Sportangeboten nur noch durch geimpften bzw. genesenen Personen möglich ist, die gleichzeitig einen gültigen negativen Coronatest vorweisen können. Wir haben uns gegen eine Testung vor Ort entschieden. Für alle würden Testungen einen erheblichen zusätzlichen zeitlichen Aufwand bedeuten. Darüber hinaus haben die Verantwortlichen auch eine Fürsorgepflicht und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit aller zu berücksichtigen.

Herbert Waltemathe, 1. Vorsitzender



24. November 2021

Neue Regeln für den Sportbetrieb ab Mittwoch, 24. Nov. 2021

Mit Wirkung vom 24.11.2021 ist der Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen neu geregelt neu geregelt. Mit der Bitte um Beachtung.

2. November 2021

Neue Regeln für den Sportbetrieb ab Mittwoch, 3. Nov. 2021

Im Landkreis Leer gelten ab Mittwoch verschärfte Corona-Maßnahmen. Der Zugang zu Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen wird ab dem 3. November auf vollständig Geimpfte, Genesene und Getestete (= 3G) beschränkt. Grund für die Verschärfungen ist die stabile Grenzwertüberschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen: Der Leitindikator „Neuinfizierte“ liegt im Landkreis Leer seit nunmehr fünf Werktagen in Folge über 50, womit die Kreisverwaltung nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung per Allgemeinverfügung die Beschränkung auf 3G anzuordnen hat.

Sportanlagen in geschlossenen Räumen wie beispielsweise Sporthallen sowie deren Duschen und Umkleiden können nur durch geimpfte, genesene und getestete Personen genutzt werden. Die Verantwortung zur Einhaltung der Corona-Maßnahmen liegt beim Nutzer der jeweiligen Sportstätte.

Herbert Waltemathe, 1. Vorsitzender


Hygieneplan und ergänzende Regeln

  


                                                                                                                                                                                                     4. Juni 2021


Herbert Waltemathe

1. Juli 2021


Freigabe der Grundschulturnhalle und Ballsporthalle

Ab Montag, den 07.06.2021 sind beide Sporthallen für den Sportbetrieb freigegeben.

Es gilt die Hallenbelegung Stand 26.08.2020

Der vorliegende Rahmenhygieneplan des SV Teutonia Stapelmoor für den Bereich „Sport“ gilt als Ergänzung zu den jeweiligen sportspezifischen Vorgaben der einzelnen Verbände und zur „Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ (kurz: Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Mai 2021.

Aufgrund der weiterhin bestehenden Corona-Pandemie müssen daher Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung des Virus bestmöglich weiter zu verhindern. Sportartspezifische Sonderfälle werden nicht berücksichtigt, hier wird auf die einzelnen Sportverbände verwiesen. Über die innerhalb eines Vereins getroffenen Hygienemaßnahmen und Vorschriften sind die Trainerinnen und Trainer, die Sportlerinnen und Sportler sowie bei Kindern auch die Erziehungsberechtigten zu unterrichten. Der vorliegende Rahmenhygieneplan des SV Teutonia Stapelmoor für den Bereich „Sport“ soll die gesetzlichen gemachten Vorgaben mit Hilfe einiger zentraler Eckpunkte präzisieren. Er versteht sich als Rahmen und eine Art „Baukasten“, aus dem sich der Verein das Hygienekonzept für ihre Angebote und ihre Sportanlagen zusammensetzen kann. Für den SV Teutonia Stapelmoor sind die Maßnahmen im Bereich des Vereinssports zwingend einzuhalten.

Der Vereinsvorstand

Herbert Waltemathe


1. Juni 2021

Aktuelle Bedingungen für den Sportbetrieb

Ab Mittwoch, den 2. Juni, werden die Maßnahmen im Kreisgebiet weiter gelockert werden. Ab dann gelten die "Landesrechtlichen Regelungen (Inzidenz < 35)".

Bei Inzidenzwerten, die nicht mehr als 35 betragen, ist die Ausübung von Sport mit Kontakt durch jede Person altersunabhängig unter Einhaltung eines Hygienekonzepts zulässig. D.h. dass die Beschränkung der Gruppengröße und die Testpflicht für Trainer/Betreuer sowie für Erwachsene entfällt. In allen Fällen ist darauf zu achten, dass die Hygieneregeln eingehalten werden und eine Dokumentation der Teilnehmenden stattfindet, um eine mögliche Infektionskette nachvollziehen zu können.

Unsere Umkleidekabinen und Duschen können wieder benutzt werden. Ob wir die Grundschulturnhalle auch schon ab den 2. Juni nutzen können,  hängt von der Verwaltung der Stadt Weener ab. Ich warte noch auf eine Freigabe, solange müssen wir mit einer Halle planen.

Ein Hygienekonzept erstelle ich den nächsten 2 Tagen.

Unter folgenden Link seht ihr die Hallenbelegung vom 26.08.20.

 https://drive.google.com/file/d/1WFJXlkS_GM6tMPsZ9e4kyWFOXyLxDVTY/view?usp=sharing

Weitere Infos werden folgen.

 

Der Vereinsvorstand

Herbert Waltemathe


18. Februar 2021

Bedingungen für die Nutzung der Ballsporthalle

Aufgrund der Pandemie gelten ab sofort bis auf Weiteres folgende Regeln für den Sportbetrieb in den Sporthallen:


1)        Teilnahme 

Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist nur eingeschränkt möglich. Das Betreiben von Mannschaftssport ist nicht gestattet. Die Ausübung von Individualsport ist unter unbedingter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässig.

Eine Teilnahme am Training ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand. 

Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind: Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome. Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.

Bei positivem Test auf das Corona Virus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Training genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.


2)        Abstandsregeln und Anzahl der Individualsporttreibenden

Vor dem Trainingsbeginn ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

Die räumliche Kapazität lässt es zu, dass sich 4 Personen (2 Paarungen) in der Ballsporthalle aufhalten dürfen. Entscheidend ist, dass der Individualsport maximal zu zweit betrieben wird.

Bei der Ausübung von Individualsport muss zu einer weiteren Person kein Mindestabstand eingehalten werden. Es ist jedoch nicht zulässig, die Paarungen zu wechseln

 

3)        Kontaktdatenerfassung 

Von allen Personen, die an einem Vereinstraining als Sportler, Trainer oder Betreuer teilnehmen, müssen folgende Kontaktdaten erfasst werden: Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort), telefonische Erreichbarkeit, Datum und Uhrzeit vom Beginn und Ende des Trainings.  

Die Daten müssen für die Dauer von 3 Wochen aufbewahrt werden.

Die Daten sind zur Kontaktverfolgung im Rahmen der Pandemiebekämpfung dem Gesundheitsamt auf dessen Anfrage unverzüglich zu übermitteln.

Nach Ablauf von einem Monat sind die Daten zu löschen/vernichten.

 

4)        Trainingszeiten

Die Buchung der Trainingszeiten erfolgt über die Hygienebeauftragte Rieke Männing.

Eine Trainingseinheit beträgt 1:45 Std + 15 Min. Wechselzeit

Der Trainingsplan ist in einer Online Tabelle ersichtlich, die sich automatisch aktualisiert

Nach dem Training bitte zügig die Sportanlage verlassen, um den Kontakt der nächsten Gruppe zu vermeiden.

 

5)        Einlass 

Es wird gebeten in Trainingskleidung zu kommen.

Vor dem Betreten der Sporthallen Hände waschen oder Hände desinfizieren.

Der Zutritt erfolgt mit Mund-Nasen-Schutz.

 

 6)       Umkleide  

Geöffnet, für jede Paarung eine Kabine.

Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.


Auf das gemütliche Beisammensein nach dem Training muss verzichtet werden.


7)       Toiletten 

Können genutzt werden.

Damen: Links im Flur

Herren: Behinderten - Toilette

 

8)       Dusche 

Geschlossen

 

9)       Lüften

Es ist regelmäßig zu lüften.

Nach Möglichkeit die Fenster permanent geöffnet lassen.

 

10)      Die Hygiene- Desinfektionsmaßnahmen

Gemeinsam genutzte Sportgeräte, müssen selbstverständlich nach dem Training gereinigt oder desinfiziert werden.

 

11)       Sonstiges

Die gültige Corona-Verordnung von Niedersachsen (Niedersächsische Corona-Verordnung) sowie die Vorgaben der Stadt Weener (Grundschulturnhalle) sind einzuhalten.

Die Empfehlungen vom DOSB und der Verbände sollten beachtet werden.

Verantwortlich für die Kommunikation der Regeln innerhalb der Abteilung sowie die stichprobenartige Kontrolle sind die jeweiligen Abteilungsleiter d. Beauftragte Person vor Ort zur Überwachung der Hygieneregeln.


1. Vorsitzender 

Kontakt: Herbert Waltemathe, Heidjer Straße 52, 26826 Weener

Tel. 04951-4403      e-mail:waltemathe.h@gmail.com






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